NEU! Ab 15. September 2017: Zuschuss zum Einbruchschutz erhöht

Den Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ für den „Altersgerechten Umbauen – Investitionszuschuss“ hat die KfW-Bankengruppe nun erhöht. Seit dem 15. September dieses Jahres ist die Zuschusshöhe für Investitionen von 500 Euro bis 1.000 Euro von zehn auf 20 Prozent gestiegen. Somit gibt es bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Dies soll ein zusätzliches Plus zu der in diesem Jahr herabgesetzten Mindestinvestitionssumme darstellen und vor allem Mietern zugute kommen. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen Investitionskosten mit zehn Prozent.

Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. Bei dem KfW-Förderprogramm gibt es verschiedene Möglichkeiten in den Einbruchschutz zu investieren. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehören beispielsweise der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren, der Einbau von Gegensprechanlagen und Türspionen sowie das Nachrüsten einbruchhemmender Produkte wie Mehrfachverriegelungen, Querriegelschlösser und Zusatzschlösser. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist zu beachten, dass der Antrag vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden muss.